swiss digital services

was bedeutet das label

«swiss digital services» steht für erstklassige Schweizer ICT-Dienstleistungen und damit für Werte wie Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und Integrität.

anforderungen

Es gibt drei Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit bei einer Dienstleistung die Schweizer Herkunft in Verbindung mit dem swiss digital services Logo angegeben werden darf:

  1. Der Schweizer Wertanteil an den Kosten für die Erbringung muss mindestens 60 Prozent betragen.
  2. Die einschlägigen Dienstleistungen müssen tatsächlich von der Schweiz aus erbracht werden.
  3. Das Unternehmen muss (s)einen Sitz in der Schweiz haben und im Handelsregister eingetragen sein. Es kann sich also auch um die Schweizer Tochter eines ausländischen Stammhauses handeln.

Massgebend sind die Bestimmungen des Markenschutzgesetzes (MSchG) vom 1. Januar 2017 (SR 232.11), namentlich die Artikel 48 bis 48d MSchG sowie Art. 49 Abs. 1 MSchG.

wie berechnen sich die 60 prozent?

Als Herstellungskosten gelten die Forschungs- und Entwicklungskosten, Materialkosten sowie Fertigungskosten (inklusive Kosten für Qualitätssicherung und Zertifizierung). Im Fall von Software sind das im Wesentlichen Lohnkosten für professionelle Mitarbeitende (Praktikanten, Lehrlinge etc. sind nicht zulässig).

Dabei sind vor Allem das technische Know-how sowie das Business Know-how relevant, die direkt in die Entwicklung des Produkts fliessen. Andere Tätigkeiten wie Back Office, Management, Buchhaltung oder Marketing zählen nicht dazu.

verhältnis zu swiss made software

Die Label können einzeln oder in Kombination verwendet werden. Je nach Angebot sind die Grenzen zwischen einem Produkt oder einer Dienstleistung fliessend, bzw. beides kann gleichzeitig zutreffen (z.B. Plattform-Geschäft).

Zu beachten: Eine Dienstleistung kann den swiss made-Kriterien entsprechen aber unter Verwendung eines Drittprodukts erbracht werden (z.B. Betrieb einer Firewall aus dem Ausland durch Personal in der Schweiz). Hier muss der Kunde transparent informiert werden, welche Teile des Angebots den swiss made-Kriterien entsprechen.

Schliesslich kann das Label «swiss digital services» auch für Dienstleistungen wie Individualsoftwareentwicklung, Beratung oder Implemenation verwendet werden.

>Die Rahmenbedingungen für das Label «swiss made software» finden sie hier

>Die Anforderungen für «swiss hosting» finden sie hier

allgemein

Die missbräuchliche Auszeichnung ist strafbar (vgl. Art. 61 MSchG und folgende).

Die Verwendung des Logos ohne explizite Freigabe durch swiss made software ist verboten.

swiss made software behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Kriterien und Wertungen zur Beurteilung des schweizerischen Charakters von Produkten und Dienstleistungen heranzuziehen.

Ein wichtiger Meilenstein wurde im April 2009 erreicht. Seitdem gibt es eine Zusammenarbeit mit der SGS, die es erlaubt, das Label swiss made software mit der ISO-25001-Zertifizierung zu erweitern. Durch die Zertifizierung wird swiss made software zu einem harten Faktor, der das Bild des Unternehmens als Brand abrundet.

logo download

Wichtig: Die inkorrekte oder irreführende Verwendung von Swiss made ist gesetzlich untersagt. Bitte setzen Sie unsere Logos nur dann ein, wenn Sie die oben aufgeführten Bedingungen erfüllen und entsprechende rechtliche Abklärungen getroffen haben. Zuwiderhandlungen werden als Offizialdelikt geahndet. Für «swiss hosting» gelten die im Rahmenvertag festgehaltenen Bedingungen.

Die Bedingungen für die Verwendung der Logos «swiss made software» finden Sie hier. Die Bedingungen für die Verwendung des Logos «swiss hosting» finden Sie hier.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte.

downloadbereich

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