Nachfolgend die Rahmenbedingungen für die Label «swiss made software» und «swiss digital services». Die Anforderungen für «swiss hosting» finden sie hier:
Die Label können einzeln oder in Kombination verwendet werden. Je nach Angebot sind die Grenzen zwischen einem Produkt oder einer Dienstleistung fliessend, bzw. beides kann gleichzeitig zutreffen (z.B. Plattform-Geschäft).
Zu beachten: Eine Dienstleistung kann den swiss made-Kriterien entsprechen aber unter Verwendung eines Drittprodukts erbracht werden (z.B. Betrieb einer Firewall aus dem Ausland durch Personal in der Schweiz). Hier muss der Kunde transparent informiert werden, welche Teile des Angebots den swiss made-Kriterien entsprechen.
Schliesslich kann das Label «swiss digital services» auch für Dienstleistungen wie Individualsoftwareentwicklung, Beratung oder Implemenation verwendet werden.