Verträge digital zeichnen

Donnerstag 16.07.2020 Christian Walter
Christian Walter

Christian Walter ist Geschäftsführer und Redaktionsleiter von swiss made software. Bis Ende 2010 arbeitete er als Fachjournalist für das ICT-Magazin Netzwoche, publizierte zuletzt aber auch im Swiss IT Magazin, der Computerworld sowie inside-it.

Verträge digital per Klick rechtsgültig unterzeichnen – das ist die Kernidee des Start-ups Skribble. Zum Einsatz kommt dafür eine eigens entwickelte Web-Plattform.

Kunden laden die zu unterschreibenden Dokumente bei Skribble per Drag & Drop hoch und benachrichtigen die Vertragsparteien per Mail. Wer registriert ist, kann mit zwei Klicks unterschreiben. Skribble informiert den Absender, sobald die Signatur erfolgt ist. Das Start-up setzt mit der Lösung somit auf zwei Kernversprechen der Digitalisierung: Vereinfachung und Kostenreduktion. Verträge müssen nicht mehr umständlich ausgedruckt und verschickt werden. Das rettet nicht nur Bäume, sondern spart Zeit und Kosten: «Wir rechnen mit Einsparungen von zwischen 60 und 90 Prozent,» so Mitgründer und CEO Philipp Dick.

Spätestens hier stellt sich die Frage: Ist das erlaubt? «Mit wenigen Ausnahmen, wie zum Beispiel Testamenten, ist die elektronische Unterschrift allgemein rechtsgültig. Je nach Vertragstyp gibt es aber Auflagen», erklärt Dick. Gemeint sind die «fortgeschrittene elektronische Unterschrift» (FES) sowie die «qualifizierte elektronische Unterschrift» (QES). Erstere ist einfacher und reicht bei vielen Fällen wie Miet-, Hypothekar- oder Kaufverträgen – sogenannte Verträge ohne Formvorschrift. Dafür muss der Signierende nur über eine Schweizer Mobiltelefonnummer (oder Firmen-E-Mail-Adresse) verfügen, welche als Identifikationselement dient. Die QES hingegen ist zwingend für Kredit-, Leasing- oder die meisten Arbeitsverträge – sogenannte Verträge mit Schriftlichkeitserforderniss. Gemäss dem Schweizer Obligationenrecht ist die QES der schriftlichen Signatur gleichgestellt. Für die erstmalige Identifikation sind persönliches Erscheinen sowie Pass oder ID zwingend.

Schnelle Identifikation

Dabei hält sich der Aufwand allerdings in Grenzen: «Wir können eine Person in zwei Minuten identifizieren», so Dick. Dies kann vor Ort durch Skribble erfolgen. Kunden können aber auch entsprechend ermächtigt werden. «Wir zielen auf mittlere und grosse Unternehmen – also B2B», so Dick.

Leisten Personen Unterschriften, werden sie jeweils über ihr Handy zur Bestätigung aufgefordert. Es erfolgt also eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Je nach Vertragsart unterscheiden sich dabei einige Details und die damit verbundene Beweiskraft der Signatur.

Skribble wurde im März 2018 gegründet und ist seit März 2019 mit seiner Plattform am Markt. Die Gründer haben alle lange Erfahrung in der IT- und
Vertrauensservice-Branche. Mittlerweile konnten Kunden wie Easyjet, der Kanton Fribourg oder Altenburger Ltd Legal + Tax gewonnen werden. «Wenn namhafte Anwaltsbüros auf uns setzen, müssen wir beim Thema Signatur etwas richtig machen», schmunzelt Dick.

Integration weiterer E-IDs

Skribble geht aber noch weiter, um die Identifikation und damit das E-Signieren zu erleichtern. Zurzeit wird die TrustID als Identifikationsmittel integriert. Die Lösung kommt zur Personenidentifikation im Rahmen des elektronischen Patientendossiers zum Einsatz. Wer hier schon identifiziert wurde, muss die persönliche Identifikation für die QES nicht wiederholen.

«In der Schweiz und Europa gibt es mittlerweile einige weitere elektronische IDs. Indem wir möglichst viele E-IDs bei Skribble integrieren, vereinfachen wir die Nutzung der QES dramatisch», so Dick - und damit auch Skribbles möglichen Nutzerkreis. Man muss sich die Integration dieser E-IDs vorstellen, wie die bekannten «Sign in with Google» oder «Sign in with Facebook», einfach auf einem viel höheren Sicherheitsniveau.
Das Start-up bereitet sich zurzeit auf den deutschen Markteintritt vor. Der Umstand ein Schweizer Unternehmen zu sein, ist ein Vorteil. «Wir geniessen ein höheres Vertrauen als zum Beispiel amerikanische oder chinesische Anbieter», so Dick.