Durch die Verwendung eines der Logos darf keine Verwechslungs- oder Irreführungsgefahr entstehen. Es muss eindeutig klar sein, welche Produkte oder Dienstleistungen das Prädikat tragen. Dies ist vor allem wichtig für Unternehmen, deren Produkte und/oder Dienstleistungen nicht zu 100 Prozent den Kriterien von Swiss made entsprechen oder die eine Mischung aus Produkten und/oder Dienstleistungen anbieten, die nur teilweise Swiss made sind.
Das Logo muss den zur Verfügung gestellten Vorlagen entsprechen und darf optisch nicht verändert werden. Die einzig zulässige Änderung ist eine Abbildung in Schwarz-Weiss.