verwendung und kosten

Level 1: Erlaubt die Verwendung des Logos unter Berücksichtigung der vorher genannten Bedingungen. Ihr Unternehmen wird im Trägerverzeichnis aufgeführt.

Der jährliche Unkostenbeitrag beträgt CHF 95 (Preis exkl. MWST).

Level 2: Erlaubt neben der Verwendung des Logos die Aufführung eines Unternehmens mit seinen Produkten/Dienstleistungen auf der Website swissmadesoftware.org sowie den Zugriff auf weitere Dienstleistungen von swiss made software. Details finden Sie hier.

Der jährliche Unkostenbeitrag beträgt CHF 550 (Preis exkl. MWST).

Start-ups: Können sich für eine vierjährige, reduzierte Trägerschaft als Level 2 bewerben.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte hier

logovarianten swiss made software

Zurzeit gibt es zwei Varianten des swiss made software-Logos. swiss hosting kann separat bezogen werden. Details hier:

  • Die Standardvariante, um anzuzeigen, dass das Produkt oder die Dienstleistung die swiss made-Kriterien erfüllt
  • Die Hostingvariante um anzuzeigen, dass zusätzlich die Datenhaltung für ein Produkt in der Schweiz liegt

logovarianten swiss digital services

Zurzeit gibt es eine Variante des swiss digital services-Logos. swiss hosting kann separat bezogen werden. Details hier:

logovarianten swiss hosting

Zurzeit gibt es zwei Varianten des swiss hosting-Logos. swiss made software kann separat bezogen werden. Details hier:

  • Die Standardvariante, um anzuzeigen, dass die Datenhaltung für ein Produkt in der Schweiz liegt
  • Die Swiss-made-Variante, um anzuzeigen, dass zusätzlich das Produkt oder die Dienstleistung die swiss made-Kriterien erfüllt

anwendung

Durch die Verwendung eines der Logos darf keine Verwechslungs- oder Irreführungsgefahr entstehen. Es muss eindeutig klar sein, welche Produkte oder Dienstleistungen das Prädikat tragen. Dies ist vor allem wichtig für Unternehmen, deren Produkte und/oder Dienstleistungen nicht zu 100 Prozent den Kriterien von Swiss made entsprechen oder die eine Mischung aus Produkten und/oder Dienstleistungen anbieten, die nur teilweise Swiss made sind.

Das Logo muss den zur Verfügung gestellten Vorlagen entsprechen und darf optisch nicht verändert werden. Die einzig zulässige Änderung ist eine Abbildung in Schwarz-Weiss.

folgende anwendungen sind bekannt

  • Digital: Webseite, Startbildschirm der Software, App, Mail-Signatur
  • Print: Marketingunterlagen aller Art, Messestände, Kleidung, Betriebsanleitungen, Verpackungen

backlink-anforderung

Das Logo muss mit Hilfe eines Backlinks von der Website des Trägers zurück auf die Homepage von swiss made software verweisen. Wird das Logo an mehr als nur einem Ort dargestellt, ist es sinnvoll, zunächst auf einen zentralen Ort auf der eigenen Website zu verlinken und erst von dort auf die Homepage von swiss made software. Zu viele Links werden von Google abgestraft.

kündigung und änderung des levels

Die Trägerschaft gilt jeweils für ein Jahr – vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Kündigungen für das Folgejahr müssen vor dem 31. Dezember per E-Mail oder postalisch als Einschreiben ausgesprochen werden; ansonsten ist der volle Betrag fällig. Ein Wechsel von Level 2 auf Level 1 muss ebenfalls vor dem 31. Dezember beantragt werden; ansonsten ist der volle Betrag fällig.

disclaimer

swiss made software GmbH stellt den Web-Auftritt unter swissmadesoftware.org und das Logo swiss made software lediglich als Dienstleistung zur Verfügung. Die Verwendung des Logos untersteht nicht der Kontrolle von swiss made software GmbH. swiss made software GmbH übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt damit ausgezeichneter Software, Web-Auftritte, verlinkter Auftritten oder der darin wiederum referenzierten oder verlinkten Seiten.