In eigener Sache: Änderungen 2016

Donnerstag 17.12.2015

Liebe swiss-made-software-Träger

2016 wird es eine Reihe von Anpassungen bei swiss made software geben, auf die wir schon jetzt kurz hinweisen möchten.

  1. Die Gratis-Nutzung des swiss-made-software-Logos für Level 1 kann leider nicht fortgeführt werden. Das Volumen der Anfragen, Träger und Gespräche ist mittlerweile so gross, dass wir eine administrative Gebühr erheben müssen. Als Gebühr für das Level 1 wird CHF 95 pro Jahr erhoben. Die Kosten für Level 2 bleiben unverändert. 
    Ein zweiter Grund für diese Änderung liegt in der regelmässigen Überprüfung der swiss-made-Kriterien. Zusammen mit der jährlichen Träger-Rechnung wird eine Selbstdeklaration versandt werden. Jedem Level-1-Träger steht es frei zu entscheiden, ob er das Logo weiterhin verwenden möchte. 
    Parallel zur Einführung der neuen Gebühr wird eine vollständige Liste aller Träger auf der Website aufgeschaltet (Level 1 und Level 2). Diese Auflistung ist getrennt von der derzeitigen Firmenliste, auf welcher weiterhin nur Level 2 Träger und deren Angebote aufgeführt werden.
  2. Anbieter wurden auf der swiss-made-software-Website bisher in zwei Gruppen unterteilt – „products & cloud services“ sowie „services & consulting“, wobei „products & cloud services“ im Wesentlichen für fertige Produkte steht, „services & consulting“ für individuelle Dienstleistungen. Anfang 2016 werden wir eine dritte Kategorie einführen: „software-enabled business“. Diese richtet sich an Unternehmen, deren Angebote ohne Software nicht möglich wären, welche die betreffende Software selbst nach swiss-made-Kriterien entwickeln, sie aber nicht an Dritte verkaufen. Beispielsweise kann ein Hoster seine Server in der ganzen Welt betreiben, diese aber durch in der Schweiz entwickelte Software verwalten. Solche Unternehmen können in Zukunft ausweisen, dass das Herz ihres Angebots in der Schweiz geschaffen wurde. Die Unternehmen müssen allerdings klar deklarieren, was mit „swiss made“ gelabelt wird und jegliche Verwechslung  mit anderen Aspekten ihrer Tätigkeit ausschliessen.
  3. Bislang konnte jedes Produkt und jeder Service mit mehreren Kategorien ausgezeichnet werden. Ab Anfang 2016 wird die Zahl fix auf vier beschränkt. Diese Massnahme dient der Qualitätssicherung. So soll Dritten die Suche nach dem richtigen Angebot erleichtert werden.

Wir werden zu diesem Thema Anfang 2016 eine Pressemitteilung veröffentlichen. Wir wünschen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Beste Grüsse

Das swiss-made-software-Team