Wichtig: die inkorrekte oder irreführende Verwendung von "swiss made" ist gesetzlich untersagt. Bitte setzen Sie das Logo nur dann ein, wenn Sie die unten aufgeführten Bedingungen erfüllen und entsprechende rechtliche Abklärungen getroffen haben.
Es gibt zwei Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit bei einem Produkt die Schweizer Herkunft angegeben werden darf:
1. Der Schweizer Wertanteil an den Herstellungskosten muss mindestens 60 Prozent betragen.
2. Der wichtigste Fabrikationsprozess muss in der Schweiz stattgefunden haben.
Zusätzlich zur Verwendung des Logos haben Sie die Möglichkeit, auf der SwissMadeSoftware.org Webseite als Schweizer Softwarefirma gegen einen jährlichen Unkostenbeitrag aufgeführt zu werden.




































































































